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Bernd Fiessler

Fachanwalt für Strafrecht

Wir sehen uns als Partner des Mandanten im Kampf um sein Recht.

Dies bedeutet beispielsweise im strafrechtlichen Bereich, dass unsere Tätigkeit auf der Unschuldsvermutung basiert.

Unser Ziel ist die außergerichtliche Beilegung bei Konflikten.

Ist es jedoch notwendig Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen, so entfalten wir die notwendige Prozesstätigkeit um Ihnen auf diesem Wege Gehör zu verschaffen.

Angelika Fiessler

Rechtsanwältin

Unsere Kanzlei in Bad Bederkesa befindet sich an geschichtsträchtiger Stelle in unmittelbarer Nähe zur Burg.

Das Bürogebäude wurde im Jahr 1883 erbaut, das Nebengebäude wenige Jahre später. Zunächst befanden sich im ersten Obergeschoss sechs Zellen, das Erdgeschoss wurde als Polizeistation genutzt. Ein erster Umbau erfolgte im Jahr 1934, im Rahmen weiterer Umbaumaßnahmen wurde eine Wohnung in das Gebäude integriert.

Im Jahr 2009 erfolgte die Aufgabe der Nutzung des Gebäudes für Verwaltungszwecke.

Auch die in unmittelbarer Nachbarschaft belegene Burg wurde zeitweise zu Verwaltungszwecken genutzt. Bis zum Jahre 1859 diente sie als Verwaltungssitz des Amtes Bederkesa.

Vor dieser Nutzung befand sich in der Burg ein eigenständiges Amtsgericht, dieses war im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsreform im Königreich Hannover im Jahre 1852 dort eingerichtet worden.

Die zentralörtliche Funktion Bederkesas bedingte es, dass im Flecken Berufe vertreten waren, die man sonst nur in städtischen Ortschaften antreffen konnte, zumal Mitte des 18. Jahrhunderts die Einwohnerzahl Bederkesas lediglich bei rund 1.100 lag.

Gleichwohl gab es im 18. Jahrhundert bereits einen Rechtsanwalt, der in Bederkesa tätig war. Der früheste in Bederkesa lebende Rechtsanwalt, der bislang namentlich ermittelt werden konnte, hieß Johann Hinrich Döhring, er stammte auch aus Hessen. Zu den in Bederkesa später tätigen Rechtsanwälten gehörte beispielsweise auch Doctor Jurist Heinrich Christiani, dem folgendes passierte:

Er hatte sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts in einer der größeren Gastwirtschaften, nämlich der des Hermann Ohlandt an der Ecke Markt- / Mattenburger Straße niedergelassen. In der hinteren Stube des Hauses wurde er von dem Handwerker Hinrich Vorrath angepöbelt und zwar in Gegenwart von mehreren Menschen. Er beschimpfte ihn und führte ehrrührige Reden, ohne dass dieser hierzu den geringsten Anlass gegeben hätte.
Obwohl der Täter nach der Überlieferung ganz offensichtlich reichlich Brandwein zu sich genommen hatte, ließ das Opfer den Vorfall nicht auf sich beruhen. Der Rechtsanwalt ging zur Burg, dem Sitz der Amtsverwaltung und erstattete Anzeige.
Trost von der Decken, der seinerzeitige Leiter der Amtsverwaltung nahm die Vernehmung der Beteiligten am 02.07.1803 vor und als Vorrath an die Reihe kam, bat dieser den Beamten um eine gnädige Strafe, "er sei betrunken gewesen".
Da der Täter nicht als ausgemachter Streithahn galt, beließ es der Leiter der Amtsverwaltung bei der Androhung einer Gefängnisstrafe und sprach den Vorrat "zum Kostenersatz" schuldig.
Rechtsanwalt Christiani zeigte sich nobel und stiftete 39 Schillinge des Geldes an die Bederkesaer Armenkasse.

Rechtfertigungsgründe wie vorstehend dürften auch weiterhin auf der Tagesordnung stehen, sie werden nunmehr jedoch von den Beamten in der Polizeistation bearbeitet, die sich jetzt im Gebäude der Volksbank am Markt in Bad Bederkesa befindet.